Die 3G-Regelung in unseren Fahrzeugen ist seit dem 21.03.2022 durch das Infektionsschutzgesetz des Bundes aufgehoben.
Weiterhin gilt jedoch: In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen in Berlin und Brandenburg FFP2-Masken getragen werden. Dies gilt nicht für das Kontroll- und Servicepersonal, das Fahr- und Steuerpersonal sowie für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Hier reicht das Tragen einer medizinischen Maske. Das Fahr- und Steuerpersonal ist bei geeigneten anderen Schutzmaßnahmen (Spukschutzwand) auch hiervon ausgenommen.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie auch auf den Seiten des VBB.